Pflegegrad-Ratgeber Berlin

Alles zum Pflegegrad: Antragstellung, MDK-Begutachtung und Widerspruch. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. 0174 6875974

Pflegegrad beantragen Berlin - Beratung und Unterstützung

Was ist ein Pflegegrad? Der Pflegegrad (früher Pflegestufe) ist eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse. Er bestimmt, welche Leistungen Sie von der Pflegeversicherung erhalten. Es gibt fünf Pflegegrade (1-5), die den Grad der Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf im Alltag abbilden.

Die Beantragung eines Pflegegrades in Berlin kann eine Herausforderung sein. Der Pflegedienst Benu unterstützt Sie und Ihre Angehörigen bei allen Fragen rund um den Pflegegrad - von der ersten Antragstellung über die Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung bis hin zum Widerspruchsverfahren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick

Die fünf Pflegegrade beschreiben den Grad der Beeinträchtigungen und den daraus resultierenden Unterstützungsbedarf. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu:

Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigungen

  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Beratungsbesuche: einmal halbjährlich
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro

Pflegegrad 2 - Erhebliche Beeinträchtigungen

  • Pflegegeld: 332 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 761 Euro monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich

Pflegegrad 3 - Schwere Beeinträchtigungen

  • Pflegegeld: 573 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.432 Euro monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich

Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigungen

  • Pflegegeld: 765 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.778 Euro monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich

Pflegegrad 5 - Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

  • Pflegegeld: 947 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 2.200 Euro monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt in mehreren Schritten. Hier erklären wir Ihnen den Prozess Schritt für Schritt:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse (diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt) und stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen. Dies kann formlos per Telefon, Brief oder online erfolgen.
  2. Antragsformular ausfüllen: Die Pflegekasse sendet Ihnen ein Antragsformular zu. Füllen Sie dieses sorgfältig aus und senden Sie es zurück.
  3. Terminvereinbarung für die Begutachtung: Die Pflegekasse beauftragt den MD (Medizinischer Dienst, früher MDK) mit einer Begutachtung. Sie erhalten einen Termin für den Hausbesuch.
  4. Vorbereitung auf die Begutachtung: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (Arztberichte, Medikamentenpläne, Pflegetagebuch). Bitten Sie eine Vertrauensperson, bei der Begutachtung dabei zu sein.
  5. Begutachtung durch den MD: Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und prüft Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.
  6. Bescheid der Pflegekasse: Basierend auf dem Gutachten erhalten Sie einen Bescheid mit Ihrem Pflegegrad. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Die MDK-Begutachtung - Was Sie erwartet

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen geprüft. Diese Bereiche fließen unterschiedlich gewichtet in die Gesamtbewertung ein:

  • Mobilität (10%): Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% zusammen mit Verhaltensweisen): Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungsfähigkeit
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, Aggressivität, Ängste, depressive Stimmung
  • Selbstversorgung (40%): Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettennutzung
  • Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen (20%): Medikamente, Arztbesuche, Therapien
  • Gestaltung des Alltagslebens (15%): Tagesablauf gestalten, Interaktion, Beschäftigung

Unser Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch, in dem Sie alle Unterstützungsbedarfe dokumentieren. Seien Sie bei der Begutachtung ehrlich und schildern Sie auch schlechte Tage. Vermeiden Sie es, sich besser darzustellen als Sie sich im Alltag fühlen.

Pflegegrad abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein

Wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde oder Sie einen zu niedrigen Pflegegrad erhalten haben, können Sie Widerspruch einlegen. So gehen Sie vor:

  1. Frist beachten: Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen.
  2. Schriftlich Widerspruch einlegen: Formulieren Sie einen schriftlichen Widerspruch. Sie müssen diesen zunächst nicht begründen, sollten aber eine Begründung nachreichen.
  3. Gutachten anfordern: Fordern Sie das Gutachten des MD an, um die Begründung nachvollziehen zu können.
  4. Begründung einreichen: Legen Sie dar, warum die Einstufung nicht korrekt ist. Fügen Sie aktuelle ärztliche Unterlagen und Befunde bei.
  5. Erneute Begutachtung: Die Pflegekasse kann eine erneute Begutachtung veranlassen oder den Widerspruch auf Basis der Unterlagen prüfen.

Wichtig: Lassen Sie sich bei der Formulierung des Widerspruchs beraten. Sozialverbände, Pflegestützpunkte oder ein erfahrener Pflegedienst wie Benu können Ihnen dabei helfen.

Wie Pflegedienst Benu Sie unterstützt

Der Pflegedienst Benu in Berlin begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Pflegegrad-Beantragung. Unsere erfahrenen Pflegeberater unterstützen Sie bei:

  • Der korrekten Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse
  • Der Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung
  • Der Dokumentation Ihrer Pflegebedarfe im Pflegetagebuch
  • Der Einschätzung, welcher Pflegegrad realistisch ist
  • Der Formulierung eines Widerspruchs bei Ablehnung
  • Allen Fragen rund um Pflegeleistungen und Kostenerstattung

Nach erfolgreicher Einstufung übernehmen wir gerne Ihre Grundpflege, führen den vorgeschriebenen Beratungseinsatz durch und beraten Sie zu allen Kosten und Leistungen der Pflegeversicherung.

Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) ist eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse. Es gibt fünf Pflegegrade (1-5), wobei Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigungen und Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung beschreibt. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Sie von der Pflegekasse erhalten.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu beantragen, stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse). Dies kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Die Pflegekasse beauftragt dann den MD mit einer Begutachtung. Basierend auf dem Gutachten entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Der Pflegedienst Benu in Berlin unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung.

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 332 Euro Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder 761 Euro für Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Zusätzlich stehen Ihnen 125 Euro Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege (1.612 Euro jährlich), Kurzzeitpflege (1.774 Euro jährlich) und Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln zur Verfügung.

Wie lange dauert die Pflegegrad-Einstufung?

Nach Antragstellung muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Pflegegrad entscheiden. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung gilt eine verkürzte Frist von einer Woche. Wird die Frist nicht eingehalten, zahlt die Pflegekasse für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an den Antragsteller.

Was tun wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Wenn Ihr Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wurde, können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Begründen Sie, warum die Einstufung nicht korrekt ist und fügen Sie ärztliche Unterlagen bei. Der Pflegedienst Benu berät Sie gerne zum Widerspruchsverfahren.

Unsere Leistungen für Sie

Sobald Sie einen Pflegegrad haben, unterstützen wir Sie mit unseren Pflegeleistungen in Berlin:

Sie haben Fragen zum Pflegegrad oder möchten einen Antrag stellen? Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund um die Pflegegrad-Beantragung in Berlin. Kontaktieren Sie den Pflegedienst Benu telefonisch unter 0174 6875974 oder über unser Kontaktformular. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Pflegesituation.

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